Gyro-Flight
Gyro-Flight

DIE AUSBILDUNG ZUM GYROCOPTER-PILOTEN

Auf die sichersten Tragschrauber fliegen.

Die Schulmaschinen Fa. Trixy 

Type: Princes G4-2

Gratulation an Andreas zur bestandener Prüfung

Wo kann ich Schulen

Gyro - Flight- Tragschrauberclub

Flugplatz Wiener Neustadt Ost LOAN

Weidner Gerhard    Tel.: +43 664 7311 0158

weidner.gerhard@outlook.com

www.gyro-flight.at

GYROCOPTAIR

Armin Leitgeb

Kirchenstraße 21

9334 Guttaring 

Tel.: +43 660 144 7233

Tel.: +43 4262 51213

www.gyrocoptair.at

armin.leitgeb@gyrocoptair.at

 

Wings

 Norbert Brodnig

Club zur Förderung des Flugsports
Friendly Airport Excalibur Aero s.r.o.
Chvalovice – Hate 182, 669 02 Znojmo / CZE

Mobil: +43 (0)664 1021424
Email: 
office@wings.at
Skype: norbert.brodnig
Website: 
www.wings.at

Ausbildung  UL Lizenz

Voraussetzungen

Anforderungen an Flugschüler

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Unbescholtenheit
  • Körperliche und Geistige Eignung

Beginner

 

Für die Klassenberechtigung UL/T ist eine Gesamtflugzeit von mindestens 35 Flugstunden und mindestens 150 Landungen mit Tragschraubern erforderlich.

In der Gesamtflugzeit müssen enthalten sein:

a) 10 Flugstunden in Begleitung eines Fluglehrers,
b) mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug,
c) mindestens 20 Alleinlandungen,
d) Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen,
e) Notlandeübungen mit Fluglehrer,
f) mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 150 Kilometer mit Zwischenlandung,
g) mindestens ein Überlandflug im Alleinflug über mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz,
h) eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Tragschraubers in besonderen Flugzuständen sowie
i) eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

Ausbildungsumfang Theorie:

Die Ausbildung hat folgende Gegenstände zu beinhalten:
Gegenstand Zeit (h)
1 Luftrecht 10
2 Menschliches Leistungsvermögen 4
3 Meteorologie 10
4 Kommunikation 1
5 Aerodynamik allgemein, ergänzt durch Aerodynamik Tragschrauber 6
6 Flugbetriebliche Verfahren 10
7 Flugleistung und Flugplanung 4
8 Allg. und ergänzt durch spez. Luftfahrzeugkunde (Tragschrauber) 14
9 Navigation 15

Summe: 74                                                   

Unterlagen zur Lizenzausstellung 

 

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde) 
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz 
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

 

 

 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004772                   

 

 

 

Umschüler

 

Anforderungen an den Umschüler

 

Für die Klassenberechtigung UL/T ist eine Gesamtflugzeit von mindestens 35 Flugstunden und mindestens 150 Landungen mit Tragschraubern erforderlich. In der Gesamtflugzeit müssen enthalten sein:
a) 10 Flugstunden in Begleitung eines Fluglehrers,
b) mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug,
c) mindestens 20 Alleinlandungen,
d) Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen,
e) Notlandeübungen mit Fluglehrer,
f) mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 150 Kilometer mit Zwischenlandung,
g) mindestens ein Überlandflug im Alleinflug über mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz,
h) eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Tragschraubers in besonderen Flugzuständen sowie
i) eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

Bei Bewerbern um eine Klassenberechtigung UL/T, die über eine Berechtigung UL/A oder über einen Segelfliegerscheinen mit Startartberechtigung Hilfsmotorstart verfügen oder die über einen Schein gemäß § 23 beziehungsweise § 25 oder über eine entsprechende Lizenz und Berechtigung gemäß der Verordnung Nr. 1178/2011 verfügen, können bis zu 15 Flugstunden und 50 Starts und Landungen durch Flugzeit als verantwortlicher Pilot ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens 5 Stunden in Begleitung eines Fluglehrers, mindestens 5 Stunden im Alleinflug sowie mindestens 20 Alleinlandungen enthalten sein müssen. Die Überlandflugausbildung kann in solchen Fällen auf einen Überlandflug unter Aufsicht eines Fluglehrers mit mindestens 50 Kilometer und drei Landungen auf weiteren Plätzen reduziert werden. Bei Bewerbern mit gültiger Klassenberechtigung UL/G können fünf Stunden durch Flugzeit als verantwortlicher Pilot ersetzt werden.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen

 

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

 

UL Prüfungen

Die Prüfungen werden unter strenger Aufsicht des Aeroclub UL Prüfers gemacht.

 

Prüfer Digiorgio gratuliert einen Kandiaten zur bestandender Prüfung

Ein Bericht über Fluglehrer

IWas in einem Fluglehrer so vor sich geht, wenn er die Worte bzw. den Satz zu einem Flugschüler oder Flugschülerin sagt:

„So jetzt steig ich aus und du fliegst nun alleine“

Was viele gar nicht wahrnehmen, was solch ein Satz eigentlich so beinhaltet, ist unheimlich viel Verantwortung, nicht nur allein den Angehörigen gegenüber.

Man ist ja über einen längeren Zeitraum zusammen und verbringt auch einige Stunden und Starts gemeinsam im Cockpit und man hofft bzw. wünscht es, eine gewisse Vertrauensbasis miteinander gewonnen zu haben.

Wenn es dann soweit ist, den Schülern einen Teil der fliegerischen Verantwortung zu übergeben, sprich den 1. Alleinflug zu wagen, sollte das Verhältnis Lehrer–Schüler passen. Denn wenn sie erst mal einen Meter in der Luft sind, hat man nur noch relativ wenig Einfluß auf ihr Tun und Handeln und die Anspannung bei den Aspiranten steigt stetig, auch immernoch genauso bei mir, und das Gänsehautfeeling ist ebenfalls jedes Mal mit dabei.

Es wird jeder Kreis, jede Bewegung genauestens beobachtet, ob Schräglage, Geschwindigkeit usw. OK sind. Dann kommt der schwierigere Teil, die saubere Landeeinteilung, wo ich immer denke, hoffentlich haben sie jetzt meine Worte noch im Kopf(100,100), die ich immer und immer wieder gepredigt habe, was alles zum Landecheck gehört. Nach erfolgreichem Aufsetzen löst sich bei mir langsam, unmerklich für die Zuschauer die erste Anspannung, denn es müssen ja noch 2 Starts bzw. Platzrunden geflogen werden.

Nach erfolgtem dritten sauberem Start und Landung löst sich bei mir schlagartig die Anspannung und mich überfällt ein wenig der Stolz, dass ich wieder jemandem den Menschheitstraum gezeigt, gelehrt und beigebracht habe, wie ein Vogel abzuheben und sich in der dritten Dimension zu bewegen.



 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Druckversion | Sitemap
© Flugsportverein

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.